Wir sind der ZwergenRaum, ein TapZ in Aalen

Andrea Stecker • 11. Mai 2023

"Jeden Tag betreten wir die von uns gestalteten Räume und freuen uns so sehr!"

Mein Name ist Anna-Maj Gerlich und ich bin seit 2015, also schon seit acht Jahren jetzt, Tagesmama.

Ich bin gelernte Erzieherin und habe mich für die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson entschieden, als mein Erstgeborener 14 Monate alt war. Ich wollte ihn nicht in die Betreuung geben, um dann selbst andere Kinder zu betreuen. Also habe ich mich als Tagesmutter selbständig gemacht.

Inzwischen habe ich drei Kinder und der Jüngste ist nun vier Jahre alt und geht in den Kindergarten. Ich wollte dann nicht mehr so gerne bei uns zu Hause betreuen. Aber trotz der Mehrarbeit und Verantwortung, die mit der Selbständigkeit einhergeht, war für mich klar, dass ich nicht mehr in ein Angestelltenverhältnis zurück möchte. Die Selbständigkeit erfüllt mich einfach rundum. Mir gefällt es, dass wir nicht weisungsgebunden sind und unseren pädagogischen Alltag wirklich frei gestalten können.

Und so kam dann vor fast drei Jahren zum ersten Mal die Idee auf, mich mit einer anderen Tagesmutter zusammenzuschließen und einen sogenannten TapZ (Kindertagespflege im Zusammenschluss) zu gründen. Nachdem ich dann meine liebe Kollegin Lea-Christin Wilhelmus kennengelernt habe, nahm der Plan immer mehr Gestalt an und wir machten uns auf die Suche nach geeigneten Räumen. Im Frühjahr 2022 haben wir dann unsere jetzige Immobilie in der Aalener Triumphstadt gefunden. Über ein halbes Jahr lang haben wir dort alles selbst renoviert und eingerichtet. Im Januar 2023 konnten wir dann endlich mit der Betreuung im ZwergenRaum starten.

Jeden Tag betreten Lea-Christin und ich nun die von uns gestalteten Räume und freuen uns so sehr unseren ZwergenRaum! 


Mehr zum ZwergenRaum erfahren Sie auch in diesen Beiträgen: Entstehung - Eröffnung


Zur Aktionswoche Kindertagespflege stellen wir Ihnen jeden Tag verschiedene Personen und Bereiche vor, die zur Kindertagespflege im Ostalbkreis gehören.

Morgen geht es weiter - also schauen Sie unbedingt wieder rein!


Die bisher erschienenen Beiträge finden Sie hier:


  1. Die Kindertagespflege im Ostalbkreis - wer ist das eigentlich?
  2. Ich bin Martina Soder, Tagesmutter in Hüttlingen
  3. Wir sind die Fachberatung der Kindertagespflege


#GutBetreutInKindertagespflege  #GutBetreutImOstalbkreis

von Andrea Stecker 23. April 2025
Im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche Kindertagespflege vom 12.05. bis 18.05.2025 setzt der Ostalbkreis in diesem Jahr auf leise Töne – mit einer kleinen, aber wirkungsvollen Aktion: „Ein Satz sagt mehr als 1000 Worte.“ Tageseltern aus dem gesamten Landkreis wurden eingeladen, einen persönlichen Satz aus ihrem Berufsalltag zu teilen: über das, was sie an ihrer Arbeit lieben, was sie berührt, oder was ihren Alltag besonders macht. Herausgekommen ist eine Sammlung von kurzen, authentischen Einblicken, die zeigen, wie wertvoll und vielfältig Kindertagespflege ist. Die Zitate werden während der Aktionswoche online veröffentlicht – über die Kanäle des Landratsamts sowie in sozialen Medien. Ergänzend werden einige der Aussagen auch als Postkarten im Landratsamts Ostalbkreis platziert, um Besuchern einen kleinen Moment des Innehaltens und Nachdenkens zu ermöglichen. „Ich liebe an meinem Beruf, dass ich den Grundstein für eine gesunde emotionale und soziale Entwicklung legen darf. “ – Lea aus Fachsenfeld „Ich finde es großartig, dass ich von den Eltern der Tageskinder soviel Wertschätzung durch liebe Worte oder kleine Gesten erhalte.“ – Angela aus Niederalfingen Kindertagespflege ist eine gleichrangige Betreuungsform zur Kita – besonders für Kinder unter drei Jahren. Im Ostalbkreis werden derzeit über 400 Kinder in der Obhut von qualifizierten Kindertagespflegepersonen betreut. Die familiäre Atmosphäre, kleine Gruppen und die enge Bindung zur Betreuungsperson machen Kindertagespflege zu einer wertvollen Ergänzung der frühkindlichen Bildungslandschaft. Mit der Aktion möchte der Ostalbkreis nicht nur auf die hohe Qualität der Kindertagespflege aufmerksam machen, sondern auch den Menschen hinter dieser Arbeit eine Stimme geben.
von Andrea Stecker 14. April 2025
Alle Dienststellen der Landkreisverwaltung sind am Gründonnerstag, 17. April 2025 ab 16:00 Uhr geschlossen. Die Zulassungsstellen in Aalen und Schwäbisch Gmünd sind durchgehend von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr, die Zulassungsstelle Bopfingen ist von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und die Zulassungsstelle Ellwangen von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet. Die Führerscheinstellen in Aalen und Schwäbisch Gmünd haben von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr geöffnet. Am Karfreitag (18. April) und am Ostermontag (21. April) bleiben alle Dienststellen geschlossen. Die Landkreisverwaltung ist ab Dienstag, 22. April 2024 wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar. Wir wünschen Ihnen allen Frohe Ostern!
von Andrea Stecker 10. April 2025
"KinderKinder" ist die Zeitschrift für Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen, sowie Kindertagespflegepersonen, für sicheres und gesundes Spielen mit praxisorientierten Beiträgen, Tipps und Arbeitsvorschlägen zum breiten Spektrum der Unfallverhütung und Sicherheitserziehung. Es erscheint vier Mal im Jahr. Hier gelangen Sie zur aktuellen Online-Ausgabe 01/2025.
von Andrea Stecker 7. April 2025
1. Wann: Freitags, 9. Mai von 13-17 Uhr und 16. Mai von 13-17 Uhr (es müssen beide Teile besucht werden um eine Bescheinigung zu erhalten) Wo: Malteserzentrum Aalen, Gerokstraße 2, 73431 Aalen Kosten: 65€ Selbstzahler oder mit BG-Abrechnungsformular Veranstalter: Malteser Teilnehmerzahl: Mindestens 10 - höchstens 30 Personen Anmeldung ab sofort per Mail unter caroline.grandy@malteser.org 2. Wann: Samstag, 12.07.2025 von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Wo: Evang. Gemeindehaus Aalen, Friedhofstr. 5 Veranstalter: Arsenti Nazarenus (ehem. DRK) Kosten: 50 Euro vor Ort in bar zu bezahlen Anmeldung: https://www.hiorg-server.de/kurse_extern.php?ov=ehos
von Andrea Stecker 18. März 2025
Wer gerade kurzfristig auf Suche nach einem Betreuungsplatz in Aalen ist, hat jetzt Glück: Ab April ist im WichtelRaum in der Aalener Triumphstadt ein Vollzeitplatz frei. Die Betreuungszeit ist täglich von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Bei Interesse melden Sie sich schnellstmöglich beim WichtelRaum . Telefonisch unter 017646621761 oder per Mail an wichtelraum@gmx.de
von Andrea Stecker 12. März 2025
Erster Termin am 29.04.2025
von Andrea Stecker 11. März 2025
Online Wahl läuft noch bis 12.März 20205!
von Andrea Stecker 10. März 2025
Landeszentrum für Ernährung lädt zum Beki-Fachtag ein
von Andrea Stecker 27. Februar 2025
Derzeit laufen die Anmeldefristen für die Betreuungsangebote in den jeweiligen Einrichtungen. Wir möchten Sie aus diesem Anlass auf folgendes aufmerksam machen, um spätere Unstimmigkeiten bzw. Missverständnisse zu vermeiden. Für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gilt: Kinder bis zum dritten Geburtstag haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung. Ihnen als Eltern steht hier frei, welches Angebot Sie wählen. Für Kinder ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt gilt: Es besteht Anspruch ausschließlich auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Als Einrichtungen gelten Kindergärten, wie auch Ganztageskindergärten. Kindertagespflege kann nur noch ergänzend oder bei besonderem Bedarf gewährt werden. Ein „besonderer Bedarf“ wäre bspw. Erwerbstätigkeit nach 17.00 Uhr/ Ende des Ganztageskindergartens. Der Ganztageskindergarten ist vorrangig vor der Tagespflege. Sie müssen deshalb Ihr Kind rechtzeitig (6 Monate im Voraus, bzw. zu den Anmeldeterminen für das Kindergartenjahr) in einer bedarfsdeckenden Kindertageseinrichtung in zumutbarer Entfernung anmelden. D.h. es handelt sich dann ggfs. nicht um die nächstgelegene oder gewünschte Einrichtung. Für Schulkinder gilt: Die Betreuung in einer Schule mit einem Ganztagesangebot ist vorrangig. Als Einrichtungen gelten alle unter Schulaufsicht stehenden Angebote an der Schule (wie bspw. Hort, verlässliche Grundschule, Kernzeitenbetreuungen, Betreuungsbausteine, flexible Betreuungen an den Schulen…). Kindertagespflege kann hier nur noch ergänzend oder bei besonderem Bedarf gewährt werden. Ein „besonderer Bedarf“ wäre bspw. Erwerbstätigkeit nach 17 Uhr/ Ende des maximalen Schulbetreuungsangebots. Das Schulangebot ist vorrangig vor der Tagespflege. Sie müssen deshalb Ihr Kind rechtzeitig (6 Monate im Voraus, bzw. zu den entsprechenden Anmeldefristen) in einer bedarfsdeckenden Schule in zumutbarer Entfernung anmelden. D. h. es handelt sich dann ggfs. nicht um die nächstgelegene oder gewünschte Schule.
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