Leichte Sprache

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Das Landratsamt Ostalbkreis ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.kindertagespflege-ostalbkreis.de.

 

1.     Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar

 

2.     Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund unverhältnismäßiger Belastung momentan noch nicht barrierefrei:

·        Pdf-Dateien, Formulare, Broschüren und andere Download-Dateien sind eventuell nicht barrierefrei. Diese werden schnellstmöglich durch barrierefreie Versionen ersetzt.

·        Untertitel von Videos: Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.

·        Online-Dienste: Die eingebauten Online-Dienste im Bereich der Formulare verweisen auf externe Portale. Diese sind eventuell nicht barrierefrei.

Videos in Gebärdensprache sind derzeit noch nicht verfügbar. Sie werden schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.


 

3.     Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.06.2021 aufgrund eigener Bewertungen erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 04.06.2025 überprüft und aktualisiert.

 

4.     Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.kindertagespflege-ostalbkreis.de aufgefallen?

Sie können sich gerne beim Sachgebiet Kindertagesbetreuung des Landratsamts Ostalbkreis melden. Schicken Sie uns dazu eine E-Mail an kindertagespflege@ostalbkreis.de oder verwenden Sie unser Kontaktformular.

Sie können uns auch anrufen oder per Post kontaktieren:


Landratsamt Ostalbkreis

Jugend und Familie

Kindertagesbetreuung

Gartenstr.97

73430 Aalen

Telefon: 07361 503-1006 oder 07361 503-1007

 

5.     Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

 

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

 

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail:
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Web
seite: https://barrierefreiheit-bw.de/

 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

 

Die Beauftragte des Ostalbkreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

 

Petra Pachner

Landratsamt Ostalbkreis

Stuttgarter Straße 41

73430 Aalen

Telefon: 07361 503-1878

E-Mail: petra.pachner@ostalbkreis.de

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.