Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landratsamt Ostalbkreis ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.kindertagespflege-ostalbkreis.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund unverhältnismäßiger Belastung momentan noch nicht barrierefrei:
· Pdf-Dateien, Formulare, Broschüren und andere Download-Dateien sind eventuell nicht barrierefrei. Diese werden schnellstmöglich durch barrierefreie Versionen ersetzt.
· Untertitel von Videos: Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.
· Online-Dienste: Die eingebauten Online-Dienste im Bereich der Formulare verweisen auf externe Portale. Diese sind eventuell nicht barrierefrei.
Videos in Gebärdensprache sind derzeit noch nicht verfügbar. Sie werden schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.06.2021 aufgrund eigener Bewertungen erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 04.06.2025 überprüft und aktualisiert.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.kindertagespflege-ostalbkreis.de aufgefallen?
Sie können sich gerne beim Sachgebiet Kindertagesbetreuung des Landratsamts Ostalbkreis melden. Schicken Sie uns dazu eine E-Mail an kindertagespflege@ostalbkreis.de oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
Sie können uns auch anrufen oder per Post kontaktieren:
Landratsamt Ostalbkreis
Jugend und Familie
Kindertagesbetreuung
Gartenstr.97
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1006 oder 07361 503-1007
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail:
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite:
https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Die Beauftragte des Ostalbkreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Petra Pachner
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1878
E-Mail: petra.pachner@ostalbkreis.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.