Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern


 Die Kindertagespflege bietet Betrieben und Gemeinden viele Möglichkeiten, eigene Betreuungsangebote aufzubauen 
oder zu erweitern.

Was ist Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges Angebot der Kinderbetreuung. Sie ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt und hat den gleichen Förderungsauftrag: die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.

In Baden-Württemberg qualifizieren sich Kindertagespflegepersonen in einem tätigkeitsbegleitenden Kurs von 300 Unterrichtsstunden und bilden sich jährlich mit mindestens 20 Unterrichtsstunden fort.

Qualifizierte Kindertagespflegepersonen können Kinder im Alter von 0-14 Jahren im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern und in anderen geeigneten angemieteten Räumen (z.B. Betriebsräumlichkeiten) betreuen.

Eine Kindertagespflegeperson darf bis zu fünf Kinder gleichzeitig und bis zu zehn Kinder im Platzsharing betreuen. In anderen geeigneten Räumen können zwei Kindertagespflegepersonen bis zu sieben Kinder gleichzeitig und bis zu fünfzehn Kinder im Platzsharing betreuen. Ist eine der Kindertagespflegepersonen eine Fachkraft mit einer anerkannten pädagogischen Berufsausbildung nach § 72 KiTaG, dürfen bis zu neun Kinder gleichzeitig betreut werden.

Standortfaktor

Familienfreundlichkeit

Unternehmen finden in der Kindertagespflege eine attraktive Möglichkeit, eine familienfreundliche Personalpolitik umzusetzen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig zu fördern. Finanzieller und organisatorischer Aufwand bleiben bei der Einrichtung einer betrieblichen Kindertagespflegestelle überschaubar.


Die Kindertagespflege bietet Unternehmen Betreuungslösungen, die sich an den Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den individuellen Bedürfnissen von Eltern und Kindern orientieren.


Berufstätig sein und die Kinder gut betreut wissen: Hier setzt das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Unternehmen, die ihre Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen, steigern nicht nur die Zufriedenheit, sondern auch die Motivation ihrer Beschäftigten. Entdecken Sie hier die Vorteile, die das neue Förderprogramm für Unternehmen bietet:


Zum Förderprogramm

Das kann die Kindertagespflege Ihrem Unternehmen bieten

Möglichkeiten der Zusammenarbeit

von Kindertagespflege und Unternehmen

 

  • Kooperation mit dem Landratsamt für die Vermittlung von Mitarbeiterkindern
  • Buchung von Festplätzen bei einer Kindertagespflegeperson
  • Kostenzuschuss für die Betreuung von Mitarbeiterkindern
  • Festanstellung einer Kindertagespflegeperson
  • Schaffung von Plätzen für Notfallbetreuung
  • Einrichtung einer Kindertagespflegestelle im Unternehmen (TapZ)

 

  TapZ-Betreuung

Kinderbetreuung direkt im Unternehmen 
für Kinder von 0-3 Jahren

Mindestens zwei Kindertagespflegepersonen zusammen betreuen maximal sieben Kinder gleichzeitig in anderen geeigneten Räumen. Hat eine der Kindertagespflegepersonen eine pädagogische Ausbildung, ist zum Beispiel staatlich anerkannte/r Erzieher/in, können bis zu neun Kinder gleichzeitig betreut werden.


Im Rahmen einer Kindertagespflege im Unternehmen können sich Unternehmen auch für eine Festanstellung entscheiden. Die Kindertagespflegepersonen arbeiten dann weisungsgebunden.


Auch in diesem Fall werden die Räumlichkeiten auf ihre Eignung zur Betreuung von Kindern überprüft, es gibt eine Konzeption und die Betreuungs- und Bildungsqualität muss gesichert sein.

Mögliche Leistungen des Landratsamtes

für Ihr Unternehmen

 

  • Betriebsspezifische Konzeptionsentwicklung
  • Qualifizierte fachliche Begleitung und Beratung der Eltern
  • Fachliche Begleitung, Beratung und Fortbildung der Kindertagespflege-personen
  • Beratung des Betriebes bei der Auswahl einer geeigneten Kindertagespflegeperson
  • Unterstützung bei der vertraglichen Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses zwischen Eltern und Tageseltern
  • Beratung zu kommunalen Zuschüssen

 

Kindertagespflege für Gemeinden und Kommunen

Ein wichtiger Indikator für die Familienfreundlichkeit einer Kommune ist eine gute Versorgung mit Betreuungsplätzen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Einwohner ermöglicht.
Die Kindertagespflege ist neben Krippe und Kita ein Bestandteil des kommunalen Betreuungssystems. Sie kann durch ihre vielfältigen Formen flexibel und passgenau dem jeweiligen Betreuungsbedarf angepasst werden.

Mit Kindertagespflege werden zudem neue Beschäftigungs-und Verdienstmöglichkeiten im Bereich familiennaher Dienstleistungen geschaffen.

U3-Betreuung

Gibt es in Ihrer Gemeinde bislang keine oder keine ausreichende U3-Betreuung, können Sie z.B. einen TapZ gründen.


Kosten

Die Kosten für die Betreuung in der Kindertagespflege basieren auf einer laufenden Geldleistung pro Kind pro Stunde und werden für gewöhnlich durch das Sachgebiet Kindertagesbetreuung gefördert. Im Ostalbkreis ist der Kostenbeitrag für die Eltern einkommensunabhängig und orientiert sich an der Dauer der Betreuung sowie an der Anzahl der Kinder in der Familie.


Unternehmen und Gemeinden, die einen TigeR für Kinder unter drei Jahren einrichten möchten, kommen meist lediglich für die Investitionskosten für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und der Ausstattung, die laufenden Betriebskosten und gegebenenfalls eine Projektbegleitung auf. Da sich die TigeR-Konzepte an den Bestimmungen der Kindertagespflege im Haushalt orientieren, fallen deutlich geringere Kosten im Vergleich zur Einrichtung eines Betriebskindergarten an. Das finanzielle Risiko ist also überschaubar.


Gute Betreuung ermöglichen

Fördern Sie jetzt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Unser Team steht Ihnen zur Seite und berät Sie gerne in allen Fragen zur Kindertagespflege und Ihren Möglichkeiten.
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