Gut betreut in Kindertagespflege


Wer eine familiäre und flexible Betreuung für seine Kinder sucht, ist bei der Kindertagespflege genau richtig.
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Was ist Kindertagespflege?

Professionell

Alle Kindertagespflegepersonen sind qualifiziert und bilden sich fortlaufend weiter.
Sie werden zudem in Bezug auf persönliche und räumliche Voraussetzungen überprüft und erhalten vom Landratsamt auf Antrag die Pflegeerlaubnis nach 
§ 43 SGB VIII.
Unsere Sozialpädagoginnen begleiten und beraten alle Kindertagespflegepersonen und Eltern, sowie die jeweiligen Tagespflegeverhältnisse.

 Flexibel

Die Betreuungszeiten richten sich nach dem individuellen Bedarf der Eltern und dem Angebot der jeweiligen Kindertagespflegeperson. Die Betreuung kann stundenweise, für einzelne Tage, Voll- und Teilzeit sowie zu Randzeiten vor und nach der institutionellen Betreuung (Kindergarten und Schule) stattfinden. Auch die Betreuung über Nacht oder am Wochenende ist bei verfügbarem Angebot durch eine Kindertagespflegeperson möglich.

Individuell

 Da eine Kindertagespflegeperson maximal 5 fremde Kinder gleichzeitig betreuen darf, kann sie zu jedem Kind eine intensive und enge Bindung aufbauen. Es ist ihr möglich, auf die jeweiligen Bedürfnisse der Kinder und Wünsche der Eltern einzugehen. So kann die Kindertagespflegeperson ihren Tagesablauf in Bezug auf Schlafrituale, Mahlzeiten, Hausaufgabenbetreuung oder sonstige Gewohnheiten des Kindes individuell gestalten.

Familiär

Tageskinder werden in den Familienalltag der Kindertagespflegeperson einbezogen und werden dort in einer liebevollen Atmosphäre anhand vielerlei Lernsituationen gefördert. Zu den anderen Tageskindern und/oder eigenen Kindern der Kindertagespflegeperson baut es eine geschwisterähnliche Beziehung auf und macht soziale Lernerfahrungen in der Kleingruppe.

Betreuungsmöglichkeiten in der Kindertagespflege

TapZ-Betreuung
(KinderTagespflege im Zusammenschluss)


Mindestens zwei Kindertagespflegepersonen zusammen betreuen maximal sieben Kinder gleichzeitig in anderen geeigneten Räumen. Hat eine der Kindertagespflegepersonen eine pädagogische Ausbildung, ist zum Beispiel staatlich anerkannte/r Erzieher/in, können bis zu neun Kinder gleichzeitig betreut werden.

Die Kindertagespflegepersonen können sich dabei als Selbständige zusammen schließen oder werden von einem Träger angestellt, der den TapZ organisiert.

Auch in diesem Fall werden die Räumlichkeiten auf ihre Eignung zur Betreuung von Kindern überprüft, es gibt eine Konzeption und die Betreuungs- und Bildungsqualität muss gesichert sein.

Klassische Kindertagespflege


Am häufigsten werden Tageskinder bei den Kindertagespflegepersonen zu Hause betreut. Für diese Form der Betreuung stellen die Kindertagespflegepersonen ihre Privaträume oder einen Teil der Privaträume für die Betreuung zur Verfügung. Diese wurden zuvor durch unser Fachteam auf die Eignung zur Betreuung von Kindern überprüft.
Es dürfen niemals mehr als fünf Tageskinder gleichzeitig von einer Kindertagespflegeperson betreut werden. Oftmals werden aber zu den Tageskindern auch die eigenen Kinder der Kindertagespflegepersonen mit betreut.

Kinderfrau/-mann


Alternativ zur Betreuung in den Privaträumen der Kindertagespflegepersonen können Tageskinder auch in ihrem eigenen häuslichen Umfeld betreut werden, also bei den Eltern. Wir sprechen dann von so genannten Kinderfrauen.
Diese haben im Ostalbkreis die gleiche Qualifizierung wie Kindertagespflegepersonen.

Bei dieser Form der Betreuung werden die Eltern in der Regel zu Arbeitgebern, müssen also arbeits- sowie versicherungsrechtliche Bestimmungen befolgen. Beratung erhalten Sie hierzu von unserer Fachberatung.
Es ist jedoch ratsam, wenn Sie sich auch bei Versicherungsträgern, z.B. der Rentenversicherung, beraten lassen.

Ablauf der Vermittlung

Sie können sich vorab von unserem Team der Fachberatung persönlich beraten lassen, wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob die Kindertagespflege als Betreuung für Sie und Ihr Kind in Frage kommt.
Wir beraten Sie umfassend über die Betreuungslandschaft im Ostalbkreis.

Sollten Sie die Betreuung in Kindertagespflege wünschen, stellen Sie bitte als erstes einen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege möglichst so rechtzeitig, dass ausreichend Zeit bleibt, eine entsprechende Betreuungsperson für Ihr Kind zu finden. Den Antrag können Sie hier bequem online ausfüllen.


In einem Beratungsgespräch geben Sie als Eltern unserem Team die notwendigen Informationen für eine Vermittlung ihres Kindes.
Die Wünsche und Möglichkeiten dieser familiennahen Betreuungsform werden gemeinsam mit Ihnen besprochen.
Oberstes Ziel der Vermittlung einer Kindertagespflegeperson ist eine Betreuung zum Wohle des Kindes.


Um eine geeignete Betreuung zu finden, findet ein Austausch über Themen wie:

  • Betreuungszeiten
  • Wünsche der Eltern für ihr Kind
  • Alter und Entwicklungsstand des Kindes
  • Besondere Bedürfnisse des Kindes
  • Wohnort und Kindertagespflegestelle
  • Erziehungsvorstellung der Eltern und der Kindertagespflegeperson
  • Zusammensetzung der Kindergruppe

statt.


Unter Berücksichtigung dieser Informationen wird dann eine Vorauswahl von Kindertagespflegepersonen getroffen.
Nach einem Termin zum Kennenlernen entscheiden die Eltern und die Kindertagespflegeperson über die Betreuung. Finden Eltern und Kindertagespflegeperson zusammen, so wird die Betreuung gemeinsam mit allen Beteiligten schriftlich geregelt.
Eine verlässliche Betreuung wird gewährleistet und gibt allen Beteiligten eine gewisse Sicherheit.

Eltern erhalten bei der Auswahl einer geeigneten Betreuung, aber auch danach, wenn ihr Kind regelmäßig betreut wird, fachliche Begleitung durch unser Team.

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Die Eingewöhnung -

Ein guter Start

Die Eingewöhnung ist bei Kleinkindern Grundvoraussetzung für eine gelungene und dauerhafte Betreuung.

Deshalb wird Kleinkindern eine Eingewöhnungsphase zugestanden, bei der die Kindertagespflegepersonen ihren üblichen Stundensatz erhalten, die Eltern jedoch noch keinen Kostenbeitrag bezahlen müssen.

Diese unentgeltliche Eingewöhnungsphase findet unmittelbar vor dem Beginn der eigentlichen Betreuung statt und umfasst maximal die Hälfte der geplanten monatlichen Betreuungsstunden.

Unser Team plant gemeinsam mit Ihnen als Eltern und der Kindertagespflegeperson, wie diese Eingewöhnung am besten gestaltet werden kann, damit sich Ihr Kind von Anfang wohl fühlt.

Was kostet die Betreuung in der Kindertagespflege?

Für Angebote der Kinderbetreuung werden Gebühren erhoben – so auch für die Kindertagesbetreuung.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 90 SGB VIII.

Im Ostalbkreis ist der Kostenbeitrag einkommensunabhängig und orientiert sich an der Dauer der Betreuung sowie an der Anzahl der Kinder in der Familie.

Die Eingewöhnungszeit ist kostenbeitragsfrei, da es sich nicht um Kindertagespflege im Sinne der Kostenbeitragssatzung handelt.

Junge mit Geldmünzen

Kostenbeitrag je Betreuungsstunde und Kind

Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren:  2,88 €

Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren:  2,23 €

Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren:  1,50 €

Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren:  0,50 €

Überzeugt?

Sobald Sie sich sicher sind, dass die Kindertagespflege für Sie das richtige Betreuungskonzept ist, stellen Sie bitte umgehend einen Antrag.
Wir werden dann nach einer für Ihr Kind geeigneten Kindertagespflegeperson suchen.

Für Kinder bis zum dritten Geburtstag können Sie als Eltern wählen, ob Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreuen lassen möchten.

Kinder ab drei Jahren werden in einer Kindertageseinrichtung betreut. Bitte bemühen Sie sich hier rechtzeitig um einen Platz, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

Kindertagespflege kommt dann nur noch in Betracht, wenn die Betreuungsangebote in Ihrem Wohnort bzw. am Schulort für Sie nicht ausreichen.
Zu den Formularen
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