Die Landesregierung hat sich dazu entschlossen, auch die geltende
Testpflicht für Tageskinder bis vorerst 20.März 2022
zu verlängern.
Die Kindertagespflegepersonen können wieder die benötigten Tests für die Kinder in unseren jeweiligen Dienststellen zu den Öffnungszeiten abholen. Sie händigen die Tests dann jeweils an die Eltern aus und lassen sich den Empfang bestätigen.
Die Rahmenbedingungen für die Tests gelten wie bisher:
• die Testpflicht umfasst bis zu drei Selbsttests pro Woche, jeweils am ersten Betreuungstag der Woche und dann jeden zweiten Tag (1 Test bei 1-2 Betreuungstagen, 2 Tests bei 3-4 Betreuungstagen, 3 Tests bei 5 Betreuungstagen)
• Für ungetestete Kinder gilt in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.
• Die Testungen werden grundsätzlich vor Betreuungsbeginn durchgeführt und können
o entweder in der Kindertagespflegestelle durchgeführt
o oder den Eltern zur Durchführung im häuslichen Bereich überlassen werden. In diesem Fall bestätigen die Eltern der Einrichtung schriftlich, dass die Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde (siehe Anhang).
o Darüber hinaus kann der erforderliche Testnachweis auch durch den von einer „Teststelle“, also von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung des Bundes, ausgestellten Bescheinigung erbracht werden.
• Die Entscheidung, ob die Selbsttests in der Kindertagespflegestelle oder von den Eltern zu Hause durchgeführt werden, trifft die Kindertagespflegeperson.
Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen, für diese Kinder werden daher keine Tests ausgegeben.
Siehe hierzu auch die Grafik unten.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Herzliche Grüße
Ihr Team der Kindertagespflege im Ostalbkreis