Verlängerung der Testpflicht für Tageskinder
Andrea Stecker • 23. Februar 2022
Testpflicht bleibt bis vorerst 20.03.2022 bestehen
Die Landesregierung hat sich dazu entschlossen, auch die geltende Testpflicht für Tageskinder bis vorerst 20.März 2022
zu verlängern.
Die Kindertagespflegepersonen können wieder die benötigten Tests für die Kinder in unseren jeweiligen Dienststellen zu den Öffnungszeiten abholen. Sie händigen die Tests dann jeweils an die Eltern aus und lassen sich den Empfang bestätigen.
Die Rahmenbedingungen für die Tests gelten wie bisher:
• die Testpflicht umfasst bis zu drei Selbsttests pro Woche, jeweils am ersten Betreuungstag der Woche und dann jeden zweiten Tag (1 Test bei 1-2 Betreuungstagen, 2 Tests bei 3-4 Betreuungstagen, 3 Tests bei 5 Betreuungstagen)
• Für ungetestete Kinder gilt in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.
• Die Testungen werden grundsätzlich vor Betreuungsbeginn durchgeführt und können
o entweder in der Kindertagespflegestelle durchgeführt
o oder den Eltern zur Durchführung im häuslichen Bereich überlassen werden. In diesem Fall bestätigen die Eltern der Einrichtung schriftlich, dass die Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde (siehe Anhang).
o Darüber hinaus kann der erforderliche Testnachweis auch durch den von einer „Teststelle“, also von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung des Bundes, ausgestellten Bescheinigung erbracht werden.
• Die Entscheidung, ob die Selbsttests in der Kindertagespflegestelle oder von den Eltern zu Hause durchgeführt werden, trifft die Kindertagespflegeperson.
Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen, für diese Kinder werden daher keine Tests ausgegeben.
Siehe hierzu auch die Grafik unten.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Herzliche Grüße
Ihr Team der Kindertagespflege im Ostalbkreis


Im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche Kindertagespflege vom 12.05. bis 18.05.2025 setzt der Ostalbkreis in diesem Jahr auf leise Töne – mit einer kleinen, aber wirkungsvollen Aktion: „Ein Satz sagt mehr als 1000 Worte.“ Tageseltern aus dem gesamten Landkreis wurden eingeladen, einen persönlichen Satz aus ihrem Berufsalltag zu teilen: über das, was sie an ihrer Arbeit lieben, was sie berührt, oder was ihren Alltag besonders macht. Herausgekommen ist eine Sammlung von kurzen, authentischen Einblicken, die zeigen, wie wertvoll und vielfältig Kindertagespflege ist. Die Zitate werden während der Aktionswoche online veröffentlicht – über die Kanäle des Landratsamts sowie in sozialen Medien. Ergänzend werden einige der Aussagen auch als Postkarten im Landratsamts Ostalbkreis platziert, um Besuchern einen kleinen Moment des Innehaltens und Nachdenkens zu ermöglichen. „Ich liebe an meinem Beruf, dass ich den Grundstein für eine gesunde emotionale und soziale Entwicklung legen darf. “ – Lea aus Fachsenfeld „Ich finde es großartig, dass ich von den Eltern der Tageskinder soviel Wertschätzung durch liebe Worte oder kleine Gesten erhalte.“ – Angela aus Niederalfingen Kindertagespflege ist eine gleichrangige Betreuungsform zur Kita – besonders für Kinder unter drei Jahren. Im Ostalbkreis werden derzeit über 400 Kinder in der Obhut von qualifizierten Kindertagespflegepersonen betreut. Die familiäre Atmosphäre, kleine Gruppen und die enge Bindung zur Betreuungsperson machen Kindertagespflege zu einer wertvollen Ergänzung der frühkindlichen Bildungslandschaft. Mit der Aktion möchte der Ostalbkreis nicht nur auf die hohe Qualität der Kindertagespflege aufmerksam machen, sondern auch den Menschen hinter dieser Arbeit eine Stimme geben.

Alle Dienststellen der Landkreisverwaltung sind am Gründonnerstag, 17. April 2025 ab 16:00 Uhr geschlossen. Die Zulassungsstellen in Aalen und Schwäbisch Gmünd sind durchgehend von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr, die Zulassungsstelle Bopfingen ist von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und die Zulassungsstelle Ellwangen von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet. Die Führerscheinstellen in Aalen und Schwäbisch Gmünd haben von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr geöffnet. Am Karfreitag (18. April) und am Ostermontag (21. April) bleiben alle Dienststellen geschlossen. Die Landkreisverwaltung ist ab Dienstag, 22. April 2024 wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar. Wir wünschen Ihnen allen Frohe Ostern!
"KinderKinder" ist die Zeitschrift für Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen, sowie Kindertagespflegepersonen, für sicheres und gesundes Spielen mit praxisorientierten Beiträgen, Tipps und Arbeitsvorschlägen zum breiten Spektrum der Unfallverhütung und Sicherheitserziehung. Es erscheint vier Mal im Jahr. Hier gelangen Sie zur aktuellen Online-Ausgabe 01/2025.

1. Wann: Freitags, 9. Mai von 13-17 Uhr und 16. Mai von 13-17 Uhr (es müssen beide Teile besucht werden um eine Bescheinigung zu erhalten) Wo: Malteserzentrum Aalen, Gerokstraße 2, 73431 Aalen Kosten: 65€ Selbstzahler oder mit BG-Abrechnungsformular Veranstalter: Malteser Teilnehmerzahl: Mindestens 10 - höchstens 30 Personen Anmeldung ab sofort per Mail unter caroline.grandy@malteser.org 2. Wann: Samstag, 12.07.2025 von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Wo: Evang. Gemeindehaus Aalen, Friedhofstr. 5 Veranstalter: Arsenti Nazarenus (ehem. DRK) Kosten: 50 Euro vor Ort in bar zu bezahlen Anmeldung: https://www.hiorg-server.de/kurse_extern.php?ov=ehos

Wer gerade kurzfristig auf Suche nach einem Betreuungsplatz in Aalen ist, hat jetzt Glück: Ab April ist im WichtelRaum in der Aalener Triumphstadt ein Vollzeitplatz frei. Die Betreuungszeit ist täglich von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Bei Interesse melden Sie sich schnellstmöglich beim WichtelRaum . Telefonisch unter 017646621761 oder per Mail an wichtelraum@gmx.de

Derzeit laufen die Anmeldefristen für die Betreuungsangebote in den jeweiligen Einrichtungen. Wir möchten Sie aus diesem Anlass auf folgendes aufmerksam machen, um spätere Unstimmigkeiten bzw. Missverständnisse zu vermeiden. Für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gilt: Kinder bis zum dritten Geburtstag haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung. Ihnen als Eltern steht hier frei, welches Angebot Sie wählen. Für Kinder ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt gilt: Es besteht Anspruch ausschließlich auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Als Einrichtungen gelten Kindergärten, wie auch Ganztageskindergärten. Kindertagespflege kann nur noch ergänzend oder bei besonderem Bedarf gewährt werden. Ein „besonderer Bedarf“ wäre bspw. Erwerbstätigkeit nach 17.00 Uhr/ Ende des Ganztageskindergartens. Der Ganztageskindergarten ist vorrangig vor der Tagespflege. Sie müssen deshalb Ihr Kind rechtzeitig (6 Monate im Voraus, bzw. zu den Anmeldeterminen für das Kindergartenjahr) in einer bedarfsdeckenden Kindertageseinrichtung in zumutbarer Entfernung anmelden. D.h. es handelt sich dann ggfs. nicht um die nächstgelegene oder gewünschte Einrichtung. Für Schulkinder gilt: Die Betreuung in einer Schule mit einem Ganztagesangebot ist vorrangig. Als Einrichtungen gelten alle unter Schulaufsicht stehenden Angebote an der Schule (wie bspw. Hort, verlässliche Grundschule, Kernzeitenbetreuungen, Betreuungsbausteine, flexible Betreuungen an den Schulen…). Kindertagespflege kann hier nur noch ergänzend oder bei besonderem Bedarf gewährt werden. Ein „besonderer Bedarf“ wäre bspw. Erwerbstätigkeit nach 17 Uhr/ Ende des maximalen Schulbetreuungsangebots. Das Schulangebot ist vorrangig vor der Tagespflege. Sie müssen deshalb Ihr Kind rechtzeitig (6 Monate im Voraus, bzw. zu den entsprechenden Anmeldefristen) in einer bedarfsdeckenden Schule in zumutbarer Entfernung anmelden. D. h. es handelt sich dann ggfs. nicht um die nächstgelegene oder gewünschte Schule.