Sollten Sie Ihren Ersten Hilfe-Kurs (ob erstmalig für die Beantragung der Pflegerlaubnis oder als Auffrischung) bei den Maltesern buchen, weisen Sie bei der Anmeldung darauf hin, dass Sie den „EH-Kurs in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ benötigen. Dieser wird nicht über die Internetauftritte der Malteser angeboten. Der einfache „Erste Hilfe am Kind“-Kurs reicht nicht aus. Bitte beachten Sie zudem, egal wo Sie Ihren Kurs machen, dass ein Erste Hilfe-Kurs notwendig ist, der mindestens 9 Unterrichtseinheiten umfasst!
Für jede Verlängerung der Pflegeerlaubnis müssen Sie nachweisen, dass Sie regelmäßig Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe aufgefrischt haben. In der Regel müssen Sie alle zwei Jahren einen Kurs besuchen. Die Unfallkasse Baden-Württemberg übernimmt für die Auffrischung der Ersten Hilfe die Kosten (nicht jedoch für den Ersten Kurs vor Tätigkeitsbeginn). Für den Besuch der kostenlosen Kurse können Sie das Gutscheinsystem der UKBW nutzen. Bitte besuchen Sie hierfür folgende Seite: Klick!