Aktionswoche Kindertagespflege 2023

Andrea Stecker • 2. Mai 2023

Gut betreut im Ostalbkreis – die Kindertagespflege stellt sich vor

Bereits zum fünften Mal koordiniert der Bundesverband für Kindertagespflege die Aktionswoche „Gut betreut in Kindertagespflege“, die dieses Jahr vom 08. – 14. Mai 2023 stattfindet. Auch das Landratsamt als Träger der Kindertagespflege im Ostalbkreis beteiligt sich in diesem Jahr an der Aktionswoche.

„Wir wollen zeigen, was die Kindertagespflege im Ostalbkreis ausmacht und wie vielfältig sie ist“, erklärt Andrea Stecker, sie ist für die Öffentlichkeitsarbeit der Kindertagespflege im Landkreis verantwortlich. Geplant ist daher eine Online-Aktion in den Sozialen Medien und auf der Homepage www.kindertagespflege-ostalbkreis.de. In Text-, Bild- und Videobeiträgen stellt sich jeden Tag ein anderer Bereich der Kindertagespflege vor. Das sind beim Landratsamt die Teams der Fachberatung und Qualifizierung, die für die Begleitung und Vermittlung der tätigen Kindertagespflegepersonen, bzw. für die Ausbildung neuer Tageseltern zuständig sind. Herzstück der Aktion seien allerdings die Beiträge der Tageseltern selbst. Zu Wort kommen eine „klassische“ Tagesmutter, die bei sich zu Hause betreut, Tageseltern, die in einem Zusammenschluss gemeinsam betreuen und auch Teilnehmer eines aktuell laufenden Qualifizierungskurses. Sie alle geben einen Einblick in ihren Alltag und ihre Arbeit als Kindertagespflegepersonen.

Die Beiträge werden in der Woche vom 08. bis 14. Mai 2023 hier auf der Homepage und auf den Facebook und Instagram-Kanälen des Ostalbkreises veröffentlicht.

Wer danach Lust hat, selbst als Kindertagespflegeperson aktiv zu werden, kann kostenfrei und unverbindlich an einer Informationsveranstaltung teilnehmen. Hier wird alles Wissenswerte über die Qualifizierung und spätere Tätigkeit als Tageseltern vermittelt und das Team des Landratsamtes steht für Fragen zur Verfügung.

Die nächsten Infoveranstaltungen sind am 09. Mai 2023 um 09:30 Uhr in Schwäbisch Gmünd und am 25. Mai 2023 um 14 Uhr in Aalen. Anmeldung hier im Shop.

von Andrea Stecker 23. April 2025
Im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche Kindertagespflege vom 12.05. bis 18.05.2025 setzt der Ostalbkreis in diesem Jahr auf leise Töne – mit einer kleinen, aber wirkungsvollen Aktion: „Ein Satz sagt mehr als 1000 Worte.“ Tageseltern aus dem gesamten Landkreis wurden eingeladen, einen persönlichen Satz aus ihrem Berufsalltag zu teilen: über das, was sie an ihrer Arbeit lieben, was sie berührt, oder was ihren Alltag besonders macht. Herausgekommen ist eine Sammlung von kurzen, authentischen Einblicken, die zeigen, wie wertvoll und vielfältig Kindertagespflege ist. Die Zitate werden während der Aktionswoche online veröffentlicht – über die Kanäle des Landratsamts sowie in sozialen Medien. Ergänzend werden einige der Aussagen auch als Postkarten im Landratsamts Ostalbkreis platziert, um Besuchern einen kleinen Moment des Innehaltens und Nachdenkens zu ermöglichen. „Ich liebe an meinem Beruf, dass ich den Grundstein für eine gesunde emotionale und soziale Entwicklung legen darf. “ – Lea aus Fachsenfeld „Ich finde es großartig, dass ich von den Eltern der Tageskinder soviel Wertschätzung durch liebe Worte oder kleine Gesten erhalte.“ – Angela aus Niederalfingen Kindertagespflege ist eine gleichrangige Betreuungsform zur Kita – besonders für Kinder unter drei Jahren. Im Ostalbkreis werden derzeit über 400 Kinder in der Obhut von qualifizierten Kindertagespflegepersonen betreut. Die familiäre Atmosphäre, kleine Gruppen und die enge Bindung zur Betreuungsperson machen Kindertagespflege zu einer wertvollen Ergänzung der frühkindlichen Bildungslandschaft. Mit der Aktion möchte der Ostalbkreis nicht nur auf die hohe Qualität der Kindertagespflege aufmerksam machen, sondern auch den Menschen hinter dieser Arbeit eine Stimme geben.
von Andrea Stecker 14. April 2025
Alle Dienststellen der Landkreisverwaltung sind am Gründonnerstag, 17. April 2025 ab 16:00 Uhr geschlossen. Die Zulassungsstellen in Aalen und Schwäbisch Gmünd sind durchgehend von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr, die Zulassungsstelle Bopfingen ist von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und die Zulassungsstelle Ellwangen von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet. Die Führerscheinstellen in Aalen und Schwäbisch Gmünd haben von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr geöffnet. Am Karfreitag (18. April) und am Ostermontag (21. April) bleiben alle Dienststellen geschlossen. Die Landkreisverwaltung ist ab Dienstag, 22. April 2024 wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar. Wir wünschen Ihnen allen Frohe Ostern!
von Andrea Stecker 10. April 2025
"KinderKinder" ist die Zeitschrift für Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen, sowie Kindertagespflegepersonen, für sicheres und gesundes Spielen mit praxisorientierten Beiträgen, Tipps und Arbeitsvorschlägen zum breiten Spektrum der Unfallverhütung und Sicherheitserziehung. Es erscheint vier Mal im Jahr. Hier gelangen Sie zur aktuellen Online-Ausgabe 01/2025.
von Andrea Stecker 7. April 2025
1. Wann: Freitags, 9. Mai von 13-17 Uhr und 16. Mai von 13-17 Uhr (es müssen beide Teile besucht werden um eine Bescheinigung zu erhalten) Wo: Malteserzentrum Aalen, Gerokstraße 2, 73431 Aalen Kosten: 65€ Selbstzahler oder mit BG-Abrechnungsformular Veranstalter: Malteser Teilnehmerzahl: Mindestens 10 - höchstens 30 Personen Anmeldung ab sofort per Mail unter caroline.grandy@malteser.org 2. Wann: Samstag, 12.07.2025 von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Wo: Evang. Gemeindehaus Aalen, Friedhofstr. 5 Veranstalter: Arsenti Nazarenus (ehem. DRK) Kosten: 50 Euro vor Ort in bar zu bezahlen Anmeldung: https://www.hiorg-server.de/kurse_extern.php?ov=ehos
von Andrea Stecker 18. März 2025
Wer gerade kurzfristig auf Suche nach einem Betreuungsplatz in Aalen ist, hat jetzt Glück: Ab April ist im WichtelRaum in der Aalener Triumphstadt ein Vollzeitplatz frei. Die Betreuungszeit ist täglich von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Bei Interesse melden Sie sich schnellstmöglich beim WichtelRaum . Telefonisch unter 017646621761 oder per Mail an wichtelraum@gmx.de
von Andrea Stecker 12. März 2025
Erster Termin am 29.04.2025
von Andrea Stecker 11. März 2025
Online Wahl läuft noch bis 12.März 20205!
von Andrea Stecker 10. März 2025
Landeszentrum für Ernährung lädt zum Beki-Fachtag ein
von Andrea Stecker 27. Februar 2025
Derzeit laufen die Anmeldefristen für die Betreuungsangebote in den jeweiligen Einrichtungen. Wir möchten Sie aus diesem Anlass auf folgendes aufmerksam machen, um spätere Unstimmigkeiten bzw. Missverständnisse zu vermeiden. Für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gilt: Kinder bis zum dritten Geburtstag haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung. Ihnen als Eltern steht hier frei, welches Angebot Sie wählen. Für Kinder ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt gilt: Es besteht Anspruch ausschließlich auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Als Einrichtungen gelten Kindergärten, wie auch Ganztageskindergärten. Kindertagespflege kann nur noch ergänzend oder bei besonderem Bedarf gewährt werden. Ein „besonderer Bedarf“ wäre bspw. Erwerbstätigkeit nach 17.00 Uhr/ Ende des Ganztageskindergartens. Der Ganztageskindergarten ist vorrangig vor der Tagespflege. Sie müssen deshalb Ihr Kind rechtzeitig (6 Monate im Voraus, bzw. zu den Anmeldeterminen für das Kindergartenjahr) in einer bedarfsdeckenden Kindertageseinrichtung in zumutbarer Entfernung anmelden. D.h. es handelt sich dann ggfs. nicht um die nächstgelegene oder gewünschte Einrichtung. Für Schulkinder gilt: Die Betreuung in einer Schule mit einem Ganztagesangebot ist vorrangig. Als Einrichtungen gelten alle unter Schulaufsicht stehenden Angebote an der Schule (wie bspw. Hort, verlässliche Grundschule, Kernzeitenbetreuungen, Betreuungsbausteine, flexible Betreuungen an den Schulen…). Kindertagespflege kann hier nur noch ergänzend oder bei besonderem Bedarf gewährt werden. Ein „besonderer Bedarf“ wäre bspw. Erwerbstätigkeit nach 17 Uhr/ Ende des maximalen Schulbetreuungsangebots. Das Schulangebot ist vorrangig vor der Tagespflege. Sie müssen deshalb Ihr Kind rechtzeitig (6 Monate im Voraus, bzw. zu den entsprechenden Anmeldefristen) in einer bedarfsdeckenden Schule in zumutbarer Entfernung anmelden. D. h. es handelt sich dann ggfs. nicht um die nächstgelegene oder gewünschte Schule.
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