Wie Sie wissen, trat am 01.März 2020 das Masernschutzgesetz in Kraft. Bislang war im Infektionsschutzgesetz geregelt, dass alle Kindertagespflegepersonen, die nach 1970 geboren wurden und alle betreuten Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, bis zum 31.Juli 2021 eine Masernschutzimpfung oder eine Masernimmunität nachweisen müssen. Diese Frist wurde nun verlängert. Der Nachweis über einen Masernschutz muss erst bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 vorgelegt werden.