Masernschutzgesetz
Andrea Stecker • 9. Juni 2021
Fristverlängerung
Wie Sie wissen, trat am 01.März 2020 das Masernschutzgesetz in Kraft. Bislang war im Infektionsschutzgesetz geregelt, dass alle Kindertagespflegepersonen, die nach 1970 geboren wurden und alle betreuten Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, bis zum 31.Juli 2021 eine Masernschutzimpfung oder eine Masernimmunität nachweisen müssen. Diese Frist wurde nun verlängert. Der Nachweis über einen Masernschutz muss erst bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 vorgelegt werden.
Sie können den Masernschutz über
- einen Impfausweis oder ein ärztliches
Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum
Untersuchungsheft für Kinder) darüber, dass
bei Ihnen ein Impfschutz gegen Masern
besteht, oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei
Ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt
oder Sie aufgrund einer medizinischen
Kontraindikation nicht geimpft werden
können nachweisen.

Ab Juni bietet der Wichtelraum in der Aalener Triumphstadt Kurse zur Babymassage an. Die Kurse sind geeignet für Mütter oder Väter mit Babys zwischen vier Wochen und sechs Monaten . Kurs A: Beginn Dienstag, 03.06.2025 Kurs B: Beginn Mittwoch, 04.06.2025 jeweils um 15:45 Uhr , Dauer 60 - 75 Minuten. Die Module: 1. Einführung und Beinmassage 2. Bauchmassage und Hilfe bei Koliken 3. Brust, Arme und Hände 4. Rücken und Schultern --> weitere Infos und Anmeldung unter wichtelraum@gmx.de