Hinweis: Derzeit laufen die Anmeldungen für Kindergärten und Schulbetreungen!
Andrea Stecker • 27. Februar 2025
Derzeit laufen die Anmeldefristen für die Betreuungsangebote in den jeweiligen Einrichtungen.
Wir möchten Sie aus diesem Anlass auf folgendes aufmerksam machen, um spätere Unstimmigkeiten bzw. Missverständnisse zu vermeiden.
Für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gilt:
Kinder bis zum dritten Geburtstag haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung. Ihnen als Eltern steht hier frei, welches Angebot Sie wählen.
Für Kinder ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt gilt:
Es besteht Anspruch ausschließlich auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung.
Als Einrichtungen gelten Kindergärten, wie auch Ganztageskindergärten. Kindertagespflege kann nur noch ergänzend oder bei besonderem Bedarf gewährt werden. Ein „besonderer Bedarf“ wäre bspw. Erwerbstätigkeit nach 17.00 Uhr/ Ende des Ganztageskindergartens. Der Ganztageskindergarten ist vorrangig vor der Tagespflege.
Sie müssen deshalb Ihr Kind rechtzeitig (6 Monate im Voraus, bzw. zu den Anmeldeterminen für das Kindergartenjahr) in einer bedarfsdeckenden Kindertageseinrichtung in zumutbarer Entfernung anmelden. D.h. es handelt sich dann ggfs. nicht um die nächstgelegene oder gewünschte Einrichtung.
Für Schulkinder gilt:
Die Betreuung in einer Schule mit einem Ganztagesangebot ist vorrangig. Als Einrichtungen gelten alle unter Schulaufsicht stehenden Angebote an der Schule (wie bspw. Hort, verlässliche Grundschule, Kernzeitenbetreuungen, Betreuungsbausteine, flexible Betreuungen an den Schulen…).
Kindertagespflege kann hier nur noch ergänzend oder bei besonderem Bedarf gewährt werden. Ein „besonderer Bedarf“ wäre bspw. Erwerbstätigkeit nach 17 Uhr/ Ende des maximalen Schulbetreuungsangebots.
Das Schulangebot ist vorrangig vor der Tagespflege.
Sie müssen deshalb Ihr Kind rechtzeitig (6 Monate im Voraus, bzw. zu den entsprechenden Anmeldefristen) in einer bedarfsdeckenden Schule in zumutbarer Entfernung anmelden. D. h. es handelt sich dann ggfs. nicht um die nächstgelegene oder gewünschte Schule.

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