In diesem Text erklären wir wichtige Dinge.

Das machen wir in Leichter Sprache.

Mit Leichter Sprache können viele Menschen einen Text besser lesen und verstehen. 

Aber nur der Original-Text in schwieriger Sprache ist gültig.

Im Text steht zum Beispiel das Wort: Beauftragte.

Wir meinen damit immer alle Geschlechter: männlich, weiblich und andere.

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Auf dieser Seite steht die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Das Landratsamt Ostalbkreis hat diese Erklärung am 1. Juni 2021 erstellt.

Am 30. Juni 2021 hat es die Erklärung überprüft.

Barriere ist ein schwieriges Wort.

Barriere bedeutet: Hindernis.

Ein Hindernis können Stufen für Rollstuhl-Fahrer sein.

Ein Hindernis kann auch Sprache sein.

Menschen können dann wenig oder nichts verstehen.

Das Gegenteil davon ist barrierefrei.

Das bedeutet: Hindernisse gibt es nicht.

Alle Menschen sollen die Internet-Seiten verstehen können.

Das ist das Ziel.

Aber das ist ein langer Weg und es braucht viel Zeit.

In Baden-Württemberg gibt es dafür ein Gesetz.

Das Gesetz heißt:

Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Die Abkürzung dafür ist: L-BGG.

In dem Gesetz steht:

Alle Menschen sollen eine Internet-Seite gut lesen können.

Das Landratsamt Ostalbkreis möchte die Internet-Seiten barrierefrei machen.

Einige Teile von der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei.

Das möchte das Landratsamt Ostalbkreis ändern.

Das Landratsamt Ostalbkreis arbeitet derzeit daran.

Zum Beispiel kann man sich die Texte noch nicht vorlesen lassen.

Dateien zum Herunterladen sind vielleicht noch nicht barrierefrei.

Das sind zum Beispiel:

  • PDF-Dateien
  • Formulare und Broschüren
  • und andere Dateien.

Auf den Internet-Seiten gibt es Videos.

Vielleicht stellt das Landratsamt Ostalbkreis ein neues Video ein.

Dann schreibt es so schnell wie möglich Untertitel dazu.

Auf den Internet-Seiten kann man zu anderen Internet-Seiten wechseln.

Diese Informationen und Formulare sind vielleicht nicht vom Landratsamt Ostalbkreis.

Die Informationen und Formulare sind dann vielleicht auch nicht barrierefrei.

Sie haben Probleme mit unserer Internet-Seite?

So können wir Sie unterstützen:

Haben Sie Fehler auf der Internet-Seite:

www.kindertagespflege-ostalbkreis.de gefunden?

Sind die Inhalte auf manchen Seiten nicht barrierefrei?

Dann können Sie den Fach-Bereich: Kinder-Tages-Betreuung

vom Landratsamt Ostalbkreis informieren.

Sie können uns eine E-Mail schreiben.

Das ist unsere E-Mail-Adresse: kindertagespflege@ostalbkreis.de

Sie können uns auf der Internet-Seite eine Nachricht schreiben.

Dafür gibt es unser Kontakt-Formular.

Das ist ein graues Feld mit der Überschrift: Ihre Nachricht an uns.

Das Kontakt-Formular finden Sie auf der Start-Seite von unserer Internet-Seite.

Sie können auch einen Brief schreiben.

Schicken Sie den Brief an diese Adresse:

Landratsamt Ostalbkreis

Jugend und Familie

Kindertagesbetreuung

Garten-Straße 97

73430 Aalen

Oder Sie rufen uns an.

Das sind die Telefon-Nummern:

073 61 503 10 06 oder 073 61 503 10 07.

Durchsetzungs-Verfahren

Sie haben das Landratsamt Ostalbkreis informiert und gesagt:

Dieser Teil von der Internet-Seite ist nicht barrierefrei.

Dann muss sich das Landratsamt Ostalbkreis bei Ihnen melden.

Dazu hat es 4 Wochen Zeit.

Das steht im Gesetz.

Das Landratsamt Ostalbkreis hat sich nicht bei Ihnen gemeldet?

Dann können Sie sich beschweren.

Das können Sie bei diesen Personen machen:

Landes-Behinderten-Beauftragte

Simone Fischer

Geschäftsstelle der Landes-Behinderten-Beauftragten

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Das ist die Telefon-Nummer: 07 11 279 33 60.

Sie können auch eine E-Mail schreiben.

Das ist die E-Mail-Adresse: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Beauftragte vom Ostalbkreis für die Belange

von Menschen mit Behinderungen

Petra Pachner

Landratsamt Ostalbkreis

Stuttgarter Straße 41

73430 Aalen

Das ist die Telefon-Nummer: 073 61 503 18 78.

Sie können auch eine E-Mail schreiben.

Das ist die E-Mail-Adresse: petra.pachner@ostalbkreis.de

Vereine oder Verbände können in bestimmten Fällen vor Gericht klagen.

Das steht im Gesetz.

Wer hat den Text gemacht?


Den Original-Text hat das Landratsamt Ostalbkreis geschrieben.

Das Landratsamt Ostalbkreis ist auch für die Inhalte im Text verantwortlich.

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Übersetzung in Leichte Sprache

Den Text hier hat das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache der

Samariterstiftung übersetzt.

Geprüft hat den Text die Prüfergruppe vom Übersetzungsbüro der

Samariterstiftung. Das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache der Samariterstiftung ist Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache.

Kontakt: Samariterstiftung · Jahnstr. 14, 73431 Aalen · Tel.: 07361 564 300

leichte-sprache@samariterstiftung.de · www.samariterstiftung.de


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