Ausweitung der Teststrategie für Kinder und Tageseltern
Andrea Stecker • Jan. 17, 2022
Neue Regelungen nach dem Ende der Weihnachtsferien
Liebe Tageseltern, liebe Eltern,
wir hoffen, Sie sind gut ins neue Jahr gestartet sind.
Wie Sie wissen hat das Land Baden-Württemberg die Teststrategie auch für die Kindertagespflege deutlich ausgeweitet.
Daher gilt seit dem Ende der Weihnachtsferien:
Für Kinder ab dem 1. bis zum 3. Geburtstag:
die Testpflicht umfasst bis zu drei Schnelltests pro Woche, jeweils am ersten Betreuungstag der Woche und dann jeden zweiten Tag (1 Test bei 1-2 Betreuungstagen, 2 Tests bei 3-4 Betreuungstagen, 3 Tests bei 5 Betreuungstagen)
Für ungetestete Kinder gilt in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.
Die Testungen werden grundsätzlich vor Betreuungsbeginn durchgeführt und können
entweder in der Kindertagespflegestelle
oder den Eltern zur Durchführung im häuslichen Bereich überlassen werden. In diesem Fall bestätigen die Eltern der Einrichtung schriftlich, dass die Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für die Wiedereintrittstestungen, nach einem Infektionsfall in der Einrichtung (siehe unten).
Darüber hinaus kann der erforderliche Testnachweis auch durch den von einer „Teststelle“, also von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung des Bundes, ausgestellten Bescheinigung erbracht werden.
--> Die Entscheidung, ob die Schnelltests in der Kindertagespflegestelle oder von den Eltern zu Hause durchgeführt werden, trifft die Kindertagespflegeperson.
Für Kindertagespflegepersonen:
die Tespflicht gilt an jedem Präsenztag
für alle Personen, die noch nicht geboostert wurden.
der Test ist VOR Betreuungsbeginn durchzuführen
die Tests müssen dokumentiert und diese Dokumentation vier Wochen lang aufbewahrt werden
Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 25.02.2022.
Bei Fragen zur Testpflicht wenden Sie sich gerne jederzeit an uns.